Leistungsübernahmen
Durch das ganzheitliche Konzept der Praxis übernehmen unterschiedliche Kostenträger die Leistungen.
In der Ergotherapie ist es die Verordnung vom Arzt, die von allen Krankenkassen übernommen werden.
Bei der heilpädagogischen Frühförderung wird ein Antrag beim Kreisgesundheitsamt gestellt. Bei diesem Antrag stehen wir gerne zur Verfügung.
Ebenso helfen wir Ihnen bei den Anträgen für das Jugendamt, welches bei der Familienhilfe und der heilpädagogischen Förderung ab dem sechsten Lebensjahr Kostenträger ist.